Hi,
mal wieder eine Eingliederungsvereinbarung unter aller Kanone.

Also meiner persönlicher Meinung nach, würde ich die erstens
nicht unterschreiben. Zu korrigieren wäre schonmal die Forderung nach 10 Bewerbungen monatlich. Fair wäre; Ich verpflichte mich, Bewerbungen auf jede gebotene Stelle die meiner Ausbildung, Neigungen und Fähigkeiten entspricht, zu senden.Dies aber
leiderauch nur im Rahmen der mir gebotenen finanziellen Möglichkeiten.Ich weise darauf hin, der Rahmen einer Erstattung von Bewerbungskosten beträgt maximal 260,-- € und ist keine garantierte Leistung. Für solche Kosten sind im Regelsatz gerade nicht eine Bewerbung enthalten. Im Durchschnitt kostet eine ordentliche Bewerbungsmappe ca. 5 € zuzüglich 1,44 € Versandkosten. Ihre Forderung würde einen Kostenaufwand von von über 60 € erfordern, ohne Aussicht auf Erfolg da nur die Anzahl zählt und abgesehen davon; wovon soll ich leben?
....das ist nur ein Beispiel. Also ich würde mit sachkundigem Zeugen das Gespräch mit dem Sachbearbeiter führen. 3 Wochen Weiterbildung hört sich sehr nach (nicht immer sinnlosem) Bewerbungstraining an. Und nächste Frage; wozu verpflichtet sich die Arge?
Letztlich erstmal mit den Leuten reden, sachlich argumentieren und dieses nicht unterschreiben sondern (sollte mittels Leistungsverweigerung gedroht werden) mitteilen, das dies erst durch den eigenen Anwalt geprüft wird. Zumeist hilft dies. Sonst nochmal posten. Viel Glück Farnmausi