Hallo,
gute Frage .... da streiten sich die Meinungen
Nun, hier gilt das berühmte Zuflussprinzip, also alles was in dem betreffenden Monat eingeht ist als Einkommen zu werten.
In deinem Falle würde es sich sicherlich nur um einen Teilbetrag deines vollen Gehaltes handeln, dieser würde als Einkommen gewertet und deinen ALG II Leistungen für den Monat August gegengerechnet, und in Abzug gebracht.
Sollte also dein Gehalt höher als deine ALG II Leistungen sein musst du diese an die ARGE zurückerstatten.
Liebe Grüße
Sabrina