|
Aufendhalt Wohnung also doch !! vor 5 Jahren, 9 Monaten
|
|
Hallo an alle.
Leider muß man doch seit dem 01.08.2006 sich durch die Gesetzesänderung von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung aufhalten. ( Was immer das auch soll )
schaut mal auf dieser Internet Seite nach.-
derstandart.at/?url=/?id=2535718
Grüße
Monika<br><br>Post geändert von: monika, am: 08/08/2006 15:16
|
|
Monika
|
|
|
|
|
Re: Aufendhalt Wohnung also doch !! vor 5 Jahren, 9 Monaten
|
Karma: 1
|
|
Hm, habe mir diesen Artikel durchgelesen. Aber es steht nicht drin, das man sich in der Wohnung aufhalten soll. Es steht nur drin, man muss ERREICHBAR sein. Die Form der Erreichbrakeit steht nicht drin.
Keiner kann erwarten, das man auf die Prüfer (eher Schnüffler) wartet, weil die garnicht so viele Leute haben (wäre doch mal eine Überlegung Wert diese durch 1€ Jobber zu ersetzen, spart dem Staat auch Geld *löl* Scherz) um die ganzen Haushalte zu Kontrollieren.....
Telefonisch? Viele haben Handys, also sind diese besser zu erreichen..... Und Post? Ich denke, jeder schaut mindestens einmal am Tag rein um dann darauf zu reagieren.......
Ich denke, man muss realistisch sein, bisher ist noch kein Fakk bekannt, wo einem das Geld gestrichen wurde, wei er nicht zu Hause war.......
Es steht aber auch auf anderen Seiten, das man drei Wochen sich im Inland oder Ausland MIT Zustimmung aufhalten darf, also wo man nicht zu Hause erreichbar ist......
|
|
|
|
|
|
|
Re: Aufendhalt Wohnung also doch !! vor 5 Jahren, 9 Monaten
|
|
|
noch einmal mit Geduld zum "Aufendhalt"!!
postalisch erreichbar, morgens und abends
in den Briefkasten schauen und der
Standard ist eine österreichische Zeitung
und kein Bundesgesetzesblatt!
|
|
vierzehnnothelfer
|
|
|
|
|
Re: Aufendhalt Wohnung also doch !! vor 5 Jahren, 9 Monaten
|
Karma: 11
|
|
Hallo Leute,
dass gesetz über die "Erreichbarkeit" ist für mich ein Witz, denn schon vor diesem Gesetz mußte der Arbeitssuchende erreichbar sein, d.h. öfter am Tag mal in den Briefkasten schauen. Wer es noch nicht haben sollte, es ist immer gut einen Anrufbeantworter zu haben und man soll auch mal in seinem Internetpostfach sehen, so man es angegeben hat, denn die hauptsächliche Tätigkeit eines Arbeitsuchenden ist, wie der Name schon sagt die suche nach einem Job und das geht nicht, wenn man ständig zu Hause ist. Das wissen auch die Arbeitsämter.
Der überwiegende Teil der Arbeitssuchenden ist ohnehin regelmäßig auf dem Arbeitsamt um nach Stellengesuche zu sehen oder das Amt an seine Mitwirkungspflicht bei der Arbeitssuche zu erinnern.
Da bleibt das Telefon und die Haustürklingel mit Sicherheit stumm, denn ich kenne keine Mitarbeiter der Arbeitsämter die ihre "Kunden" öfter als notwendig sehen wollen.
|
|
|
|
Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
|
|
|
Re: Aufendhalt Wohnung also doch !! vor 5 Jahren, 9 Monaten
|
Karma: 1
|
|
Ich habe heute Morgen es mal ausprobiert:
Habe beim Amt angerufen, und denen mitgeteilt, das ich für Besorgungen die Wohnung verlassen muss und habe nach einer Genehmigung gefragt, und das es ca. 2 Stunden dauern könnte bis ich wieder da bin.
Die gute Frau hat fast die Fassung verloren, sie meinte ob ich nicht gannz dicht sei. Und dann habe ich die Frau aufgeklärt und ihr das Gesetz vorgehalten. Die Frau ist fast vom Stuhl gefallen.......
Sie meinte nur, dies ist ein blödes Gesetz was sich nicht umsetzen ließe, weil gerade man dann eine Hotline einrichten müsste, die dann solche Situationen bearbeiten müsste, außerdem könne man es nicht einmal kontrollieren. Falls man doch mal Besuch von einem Prüfer bekommen sollte, bekommt man eine Nachricht, das man sich zu melden hätte und einen Termin vereinbaren sollte......
Ich hatte sehr große Mühe, mir das Lachen zu verkneifen......
|
|
|
|
|
|
|