Hallo Ihr, ich habe es auch so gehört und gelesen das man sich nicht mehr aus der Wohnung fortbewegen sollte was aber eigentlich nicht realisierbar ist, wie denn auch? Gefangen in der eigenen Wohnung? Obwohl zuzutrauen ist denen alles.
In den ALGII Gesetzen heißt es auch das demjenigen der darunter fällt kein Urlaub zusteht, auf nachfrage wurde mir auf dem Amt gesagt das darüber nichts bekannt wäre und es einen "Urlaubsanspruch" von 21 Tagen auch bei Hartz IV gibt,gegenteiliges ist aber überall vermerkt

Bleibt bei mir die Frage offen was trifft zu und was nicht, Grüße tammy