Hallo,
na was macht ihr auch für Sachen
Nun versuchen wir mal etwas Licht ins Dunkel zu bekommen.
1. Wenn Du ALG II beantragst musst du alle deine Vermögenswerte sowie evtl. Einkommen angeben, auch die Vorlage der Kontoauszüge ist Bestandteil des Antrages sofern diese von der ARGE gefordert werden.
Diese Unterlagen benötigt die ARGE um festzustellen ob du Anspruch auf Leistungen nach SGB II hast oder nicht und wenn ja ob in voller Höhe oder nur Ergänzend zu einem evtl. Lohn/Gehalt etc.
Dies dürfte dir allerdings bereits vom Erstantrag her bekannt sein.
Nun zu deiner Überzahlung:
Einen Antrag auf Minderung oder Erlass der Rückzahlung der überzahlten Leistungen kannst Du vergessen, hast Du schon mal gesehen dass der Staat einem etwas erlässt oder schenkt ???
Denen ist dies doch egal
Bleibt nur die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit dér ARGE zu vereinbaren .... diese könnten dann von den laufenden Leistungen einbehalten bzw. abgezogen werden.
Hierbei müsste noch im Detail geprüft werden wer denn nun durch schuldhaftes Verhalten die Überzahlung zu verantworten hat.
Liegt dies im Verhalten der ARGE so kann die Überzahlung bis auf 10 % der Regelleistung also 34,50 € mtl. zusammengedampft werden.
Liegt die Schuld bei Dir, so wird die ARGE auf 30 % der Regelleistung bestehen.
Hier würde ich versuchen mit dem Sachbearbeiter eine für beide Seiten gute Vereinbarung zu treffen.
Hoffe du hast Glück, ich drücke dir die Daumen.
Liebe Grüße
Sabrina