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Hallo zusammen,
habe da eine Frage, die nicht direkt mich betrifft, sondern meine neue Freundin (22 Jahre alt, ohne Kind).
Der Stand der Dinge ist folgender:
- Meiner Freundin fehlt noch ein Anerkennungsjahr als Erzieherin, damit sie sich dann als "Staatlich geprüft" betiteln lassen kann.
- Sie hat jetzt eine Zusage in einem Kindergarten bekommen, in dem sie dieses, fehlende Jahr endlich machen kann. Allerdings eben nur auf 400 Euro-Basis bei voller Arbeitszeiteinteilung, was sonst nicht als Anerkennungsjahr akzeptiert werden würde!
- Zu dem wird sie demnächst die alte Wohnung, in dem Sie noch mit ihrem Ex zusammen wohnt, verlassen und will sich eine eigene, kleine 2-Zi.-Wohnung einrichten (die beiden wohnen wirklich nur noch zusammen, weil es bei beiden finanziell nicht anders ging bisher)
- Sie bekommt momentan ALG in Höhe von ca. 240 Euro/Monat
- Sie bekommt, soviel ich weiß, auch noch Kindergeld, dessen Höhe ich jetzt aber nicht weiß.
Jetzt meine Frage: Unter Berücksichtigung aller o. g. Fakten: Was würde sie denn unterm Strich von welcher Behörde (also Sozialamt bzw. Arbeitsamt) herausbekommen, wenn sie sich eine eigene Wohnung (unter 45 m²) leisten würde.
Ich weiß jetzt nicht, welche weitere Daten da noch relevant wären, jedoch müsste man das doch in etwa abschätzen können, was sie zum Unterhalt der Wohnung bekommen würde.
Da wir erst ganz frisch verliebt sind *gg* ist eine gemeinsame Wohnung vorerst einmal ausgeschlossen. Desweiteren wohnen wir 135 KM voneinander entfernt und sie hat anscheinend die Auflage, dieses eine Anerkennungsjahr innerhalb von einem Umkreis von 35 KM um ihren jetzigen Wohnort zu machen. Ich selbst finde diese "Regelung" zwar irgendwie behämmert, aber vielleicht isses eben wirklich so, keine Ahnung.
Daher möchte sie erst in meine Gegend ziehen, wenn sie dieses Jahr geschafft hat und dann hier bei mir etwas zu finden in nem Kindergarten oder so...
Hat da jemand irgendwelche Erfahrungswerte oder weitere Informationen?
Besten Dank schon mal im voraus!
Maddin
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