Hallo,
dies musst du nicht hinnehmen !!!
So einen Blödsinn der Mitarbeiter der ARGE .... diesen Menschen sollte man in die gleiche Lage stecken und bei jedem Jammern eine auf den Kopf hauen !
Sorry, doch solche vorgehens u. Verfahrensweisen von Mitarbeitern regen mich immer mächtig auf
Du machst nun folgendes:
Du ruftst den Amtsleiter der ARGE an und schilderst diesem deine Situation, sollte diesere ebenfalls nicht einlenken drohst du mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG beim zuständigen Sozialgericht.
Die Versorgung der Familie ist nicht mehr gewährleistet und die ARGE in der Pflicht diesen Zustand zu beseitigen.
Sollte der Amtsleiter trotzdem nicht einlenken, dann stelltst du den obigen Antrag beim Sozialgericht.
Liebe Grüße
Sabrina