Hallo Reiner,
natürlich gebe ich Dir meine Einschätzung zu diesem Fall
Also erstens:
Die in deiner Eingliederungsvereinbarung festgeschriebenen Bewerbungsbemühen deinerseits halte ich rechtlich für sehr bedenklich.
Begründung:
Für Internetbemühungen sowie Zeitungen müsste die ARGE die Kosten übernehmen, deine Regelleistung ist nicht dafür da, dass du täglich eine Zeitung mit Stellenangeboten kaufen musst, noch damit deinen Internetanschluss bezahlen musst.
Weiterhin stellt deine gesundheitlich Situvation ein Arbeitshemmnis für die meisten Stellen dar.
Dazu kommt dein Alter welches nicht das eines 20 Jährigen darstellt.
Die ARGE müsste dies berücksichtigen, was in deinem Fall nicht geschehen ist.
Bemühungen eine Arbeit zu finden ist in Ordnung doch sollten diese nicht über die üblichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Gesundheit des Alters und der Qualifikation hinaus gehen.
So und nun erst einmal Kopf hoch Reiner, sollte die ARGE dir Sanktionen aufbrummen, legst du sofort Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Weiterhin würde ich dir in diesem Fall anraten unverzüglich am besten zeitgleich mit dem Widerspruch einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG beim zuständigen Sozialgericht stellen.
Einen Beratungsschein beim Amtsgericht würde ich mir sowieso holen, zumindest im Zuge einer Sanktion.
Grundsätzlich kann ich jedem nur empfehlen nie Eingliederungsvereinbarungen einfach so zu unterschreiben, zudem immer nach Bedenkzeit und Überprüfung nur unter Vorbehalt zu unterschreiben.
Zudem wenn Schreiben an die ARGE diese immer per Einwurfeinschreiben oder wenn ihr diese persönlich dort abgebt immer gegen Empfangsbestätigung als Nachweis.
Weiterhin, das gesprochene Wort des Mitarbeiters der ARGE ist meist den Ton der Sprache nicht einmal wert, nur schriftliches zählt !!!!
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen Reiner, ansonsten hast ja PN .... kein Problem
Liebe Grüße
Sabrina