Hallo Reiner,

, Grundsätzlich ja !
Du musst grundsätzlich die Neuanschaffung im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht angeben.
Im Rahmen eines Datenabgleiches mit der Kfz-Meldestelle könnte die ARGE den Fahrzeugwechsel bemerken.
Was nunmehr den Differenzbetrag zwischen den Fahrzeugen betrifft, so würde ich diesen nicht angeben.
Es gibt Mittel und Wege
Allerdings darf ich Dir hier keinen offentsichtlichen Ratschlag erteilen welcher ich will mal sagen eine Anstiftung zu einer Straftat darstellt.
Sachlich anders gelagert ist der Fall, wenn du nachweislich den Differenzbetrag aus deinem Freibetrag bzw. Freivermögen finanziert hast.
Hoffe es hilft ein wenig.
Liebe Grüße
Sabrina