hallo hoffi!
das ist ja ein ding was dir da wiederfahren ist und schon unendlich lange her,2002 ist ja eine ewigkeit!
zumal wurde die überzahlung ja vom arbeitsamt gemacht und du bist da natürlich von ausgegangen das die geldleistung die du bekommst richtig ist.
ich würde auf jedenfall nochmal an deiner stelle gegen die zahlungsmitteilung widerspruch einlegen,im widerspruch erklärst du,das du zum damaligen zeitpunkt davon ausgegangen bist,die leistung die du bekommst ist so richtig auch von der höhe her und du ja nicht schuld bist an der überzahlung der leistung.
zur not würde ich dir aber noch raten, einen anwalt für sozialrecht zu kontaktieren.
wegen der kosten hast du die möglichkeit, bei deinem zuständigen amtsgericht einen beratungsschein zu bekommen,der ist kostenlos und den bekommst in der regel gleich mit.
mit dem beratungsschein kannst du zu einem anwalt deiner wahl gehen,ich würde dir aber einen anwalt für sozialrecht empfehlen.
hoffe du hast erfolg!
