Hallo Christian,
ich kann deinen Zorn Michael gegenüber ABSOLUT nicht nachvollziehen!!!, aber vielleicht bist du auch nur mit dem falschen Fuss aufgestanden?
Seine Aussagen hier sind völlig korrekt.
KOsten für das SG fallen keine an, die 10 € wie du schreibst beziehen sich ledeglich auf einen Beratungsschein, das aber wiederum ist was ganz anderes.
hier kannst du dich mal schlau machen
www.sozialgerichtsbarkeit.de/msb/index.php
Desweiteren möchte ich hier mal auf eine eingereichte Petition hinweisen:
"Der Petent fordert eine Änderung von § 11 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch dahingehend, dass Kindergeld und Unterhaltszahlungen für Kinder bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (allgemein bei der Feststellung von Hilfsbedürftigkeit) nicht als Einkommen angerechnet werden. Dieses Geld soll zweckgebunden dazu dienen, dass das Kind Bildung, Erziehung und Zuwendung bekommt.
Begründung:
Durch die Berücksichtigung dieses Einkommens bei ALG II kommt es dazu, das Kindergeld und Unterhaltsgeld dazu dienen den Unterhalt der Mutter, des Vaters oder der Bedarfsgemeinschaft usw. zu sichern. Das ist nicht der Sinn dieser Mittel. Kinder haben ein Recht auf Unversehrtheit, Würde und Enfaltung ihrer Persönlichkeit. Das geht nur in der Form das Mittel die dem Kind zufliesen auch dem Kind zur Verfügung gelassen werden. "
NAchzulesen hier:
itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/vi...n.asp?PetitionID=139
In diesem Sinne liebe grüße
ramona35