Hallo Fransika !
Sorry, das es mit der Antwort etwas gedauert hat.
Also, es ist richtig, daß wenn ihr zusammen zieht, ihr eine BG bildet. Somit wird das Einkommen deines Freundes abzüglich der Pauschalen abgezogen. Soweit so gut ( schlecht ). Aber, es gibt hier schon eine Möglichkeit. Dein Freund kann als Selbständiger natürlich sehr viele Pauschalen abziehen lassen. So z.b. die KFZ-Haftpflicht, Werbungskosten, Fahrkosten, Betriebsausgaben usw. Wieviel das ist, kann am besten ein Steuerberater ausrechnen. ( Es soll Selbständige geben, die kein Einkommen haben

)
Was das Kind betrifft :
Du erhälst wärend der Schwangerschaft einen Zuschlag zum Regelsatz, Schwangerschaftsbekleidung, Erstaustattung für das Kind. Die andere Möglichkeit ist, das Du eine eigene Wohnung nimmst, und allein erziehende bist. Dann erhälst Du nochmals einen Zuschlag. Die Möglichkeit eine WG-Anzumelden, besteht seit dem Verschärfungsgesetz nicht mehr, da ein gemeinsames Kind immer bei zusammenleben mit dem Partner als BG gilt. Im Moment wird das Kindergeld noch als Einkommen angerechnet. Ich bereite aber gerade eine Klage dagegen vor. Die Klageschriften werden dann, im Bereich Download veröffentlich, dies dauert aber noch ! Aber, wenn Du einen Bescheid bekommst, dann lege sofort wegen der Anrechnung des Kindergeldes Widerspruch ein.
Michael