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zuschlag für alle familienmitglieder? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Anmerkung: Wer vorher Arbeitslosengeld I bezogen hat, erhält für zwei Jahre einen Zuschlag. Dieser beträgt zwei Drittel der Differnz vom ALG1 + Wohngeld zu ALG2 und ist begrenzt auf 160 Euro für Alleinstehende und 360 Euro bei Paaren + je Kind 60 Euro. Nach einem Jahr wird dieser Zuschlag halbiert. Diese Übergangszahlung wird von dem Rechner nicht erfaßt, ist aber leicht "zu Fuß" zu ermitteln.
habe dieses gerade gelesen auf: http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html
ganz unten.
ist das nur für verheiratete? und auch für uneheliche kinder wenn auch für eheänliche lebensgemeinschaften?
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Hansa
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Re: zuschlag für alle familienmitglieder? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo !
Das ist eine gute Frage !
Ich werde mich da mal schlau machen, und Dir dann hier eine Antwort schreiben. Kann aber etwas dauern, da alles was mit Familie zu tun hat, sehr schwer zu klären ist. Aber schon mal ein anderer Tip ! Wenn Du Kinder hast, dann widerspreche gegen die Anrechnung des Kindergeldes. Ich versuche gerade per Klage zu erreichen, daß das Kindergeld nicht mehr angerechnet werden darf. Über den Verlauf, kannst Du dich hier informieren.
Michael
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Re: zuschlag für alle familienmitglieder? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Karma: -8
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Hallo Hansa !
Ich habe dich nicht vergessen, aber das ist eine sehr schwere frage. Also ich denke im moment, das diese zuschläge immer und für jeden gelten. aber, laß mir noch etwas zeit. ich bin aber schon dabei !
Michael
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Re: zuschlag für alle familienmitglieder? vor 4 Jahren, 11 Monaten
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Und...hatte deine Klage nun mittlerweile Erfolg gehabt??
Wenn ja,dann lass mich das Urteil und die Aktenzeichen mal sehen.
Liebe Grüße
Kiss
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Re: zuschlag für alle familienmitglieder? vor 4 Jahren, 7 Monaten
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Hallo,
da ich diesen Zuschlag nachdem ich in Hartz IV gerutscht bin nur für mich bekommen habe, aber nicht für meine Tochter, die laut der ARGE in einer Bedarfsgemeinschaft mit mir lebt, habe ich inzwischen Klage eingereich, aber noch kein Urteil.
Klage wird geführt beim SG Duisburg Az: S5(7)AS 208/06
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Sabrina
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