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Klassenfahrt vor 5 Jahren
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Hallo und einen schönen Samstag.
Unsere Tochter(behindert) fährt im Juni mit der Klasse
für ca. 1 Woche nach Amrum.Die Kosten dafür betragen 322 Euro.
Wir haben den Antrag auf Kostenübernahme hier runtergeladen , ausgefüllt und eingereicht.Von der Schule haben wir die Kostenaufstellung und Infos zur Reise mit eingereicht
Aber es kam eine Ablehnung auf Übernahme der Kosten.
Wir sind beide Alg 2 Empfänger und können selbst die Reise nicht bezahlen. Frage nun : Ist das rechtens das dass Amt nur eine Angemessenheit von 255 € zahlt ?
Wörtlich heisst es in dem Brief so:
Die Übernahme der kosten für eine von der Schule veranstalteten Klassenfahrt können jedoch nur im angemessenen Rahmen übernommen werden. die Grenze der Angemessenheit ist auf einen Betrag in Höhe von 255 Euro festgesetzt .
Da die von ihnen beantragten Kosten für die Klassenfahrt die Grenze der Angemessenheit übersteigt, ist ihr Antrag abzulehnen.
Kann unser Kind nun nicht an der Klassenfahrt teilnehmen ??
Liebe Grüsse
Stefan und Katja<br><br>Post geändert von: prob30, am: 28/04/2007 14:27
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Re: Klassenfahrt vor 5 Jahren
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Hallo prob30,
es ist richtig dass es Grenzen geben muss, in deinem Fall alerdings handelt es sich aufgrund der Tatsache dass dieses Kind behindert ist um eine Ausnahmesituation.
Mein Rat daher:
Widerspruch gegen den dahingehenden Bescheid mit der Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung.
Verweise hierbei zusätzlich auf die Behinderung des Kindes und die dadurch bestehende Ausnahme.
Weiterhin würde ich umgehend das Jugendamt aufsuchen und dort nach Zuschüssen fragen.
Weiterhin würde ich beim Hausarzt vorbeischaun und vielleicht eine Bescheinigung bekommen das dieser Urlaub aus gesundheitlichen Gründen gut für diese Kind wäre.
Wenn ihr dies bekommt, dann hin zur Krankenkasse und auch dort fragen ob die vielleicht etwas hinzuschiesen.
Auch Caritas fragen .... es gibt Möglichkeiten.
Nun ran ... es wird schon werden, also Kopf hoch !
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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Re: Klassenfahrt vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Ich würde mcih mal ans Schulamt wenden und da mal nachfragen was die dazu sagen.
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