Hallo Leute.
Kann mir jemand zur Handhabung des aktuellen BSG Urteils bezüglich Umgangsrechtes, etwas sagen?
Wie ich bisher vernommen habe, soll ich die Fahrtkosten zukünftig beim Sozialamt beantragen und den Mehrbedarf bei der Arge. Beim Mehrbedarf, würde aber das Kindergeld, welches die Mutter bekommt als Einkommen angerechnet, wenn sie sonst noch etwas bekommt wird auch das als Einkommen angerechnet.
Ob sie mir dieses Geld für die Ferienzeit ausbezahlt oder nicht, ist egal bzw. mein Problem ??
Das kann doch wohl nicht wahr sein. Meine Ex wird mir was husten, wenn ich komme und von ihr auch nur einen € will, damit ich die Kinder zu mir nehmen kann. Dann kann ich den Umgang ja gleich abschreiben.
Ich habe 3 Kinder, 600 km Entfernung, kommen nur jeweils die halbe Ferienzeit und meine Ex hat das alleinige Sorgerecht.
