Hallo Ihr lieben!
Ich habe schon diverse Broschüren des Arbeitsamtes durchforstet und werde nicht ganz schlau daraus.
Folgende Situation:
Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis was noch ein Jahr gültig ist. Wohne mit meiner Tochter noch zu zweit.
Ich habe vor kurzem geheiratet und mein Mann wohnt leider 150km entfernt.
Da ich nicht wirklich an der Arbeit hänge und eher jeden Tag mit magenschmerzen dorthingehe, und ich die Wochendend beziehung wirlich satt habe, würde ich gerne zu meinem Mann ziehen.
Leider wird es mir wohl nicht möglich sein, mein arbeitsvertrag kündigen zu lassen, weil betriebsbedingte kündigungen nicht dieses jahr folgen sollen...
Ich habe schon erfahren dass bei Lebenspartnerschaften der wichtige Grund, bei dem die Sperrzeit bei eigenkündigung nicht eintrifft. .. oder doch? es standen 2 Gerichtsurteile drinne die wiedersprüchlich waren.
Anspruch ja
Urteil vom 17.10.2002, Az. B 7 AL 96/00 R
Anspruch nein
Az.: S 5 AL 172/02
Ich meine wenn ich eine Arbeit finde alles prima, doch was wenn es doch nicht so ist?.. mit einer sperre wird es ganz schön knapp mit dem geld da mein mann noch in der Ausbildung ist..
Wie ist das jezt? Hinziehen zum Ehemann ein wichtiger Grund für eine selbst-Kündigung oder nicht?
Trifft die sperre bei selbstkündigung dann ein oder nicht?
Bitte wenn ihr die antwort belegen könnt das wäre super!!!
Vielen Dank schonmal im vorraus
Eure
Mary<br><br>Post geändert von: Mary_W, am: 16/11/2006 10:14