Hallo Bianka
Laß dich nicht unterkriegen.
Denn:
Es gibt ein Übereinkommen 29 der Internationalen Arrbeitsorganisation (ILO):
(Die ILO ist einer Sonderorganisation der Vereinten nationen in Genf Die deutsche Vertreteng hat ihren Sitz in Berlin)
Dieses Übereinkommen 29 beinnhaltet:
Übereinkommen über Zwangs und Pflichtarbeit von 1930
Dieses Übereinkommen hat die BRD am 13.Juni 1956 ratifiziert.
Dort heißt es unter anderem:
Artikel 1
1. Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich den gebrauch von Zwangs oder Pflichtarbeit in allen ihren Formen möglichst bald zu beseitigen.
Artikel 2
1 Als Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit im Sinne des Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
Das komplette Übereinkommen ist einzusehen unter:
www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc029