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1 Euro -job- ohne mich !? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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1–Euro–Job –Ohne mich !?
Trotz intensiver, fruchtloser Bewerbungsbemühung ,Drohungen meines Fallmanagers mit
der ultimativen 1–Euro–Job Verabreichung.
Ohne mich, ..Überlege diverse Auswege aus diesem Dilemma:
- Job auf 100 € -Basis (z.B. bei meiner Schwester, die eine Ich-AG innehat ,rechtlich unbedenklich?) oder eine ehrenamtliche Tätigkeit als Ausweg ?(die macht ja wenigstens Sinn)
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (nur mit welchen halbwegs stichhaltigen Muster-Begründungen?)
- Einforderung eines Bildungsgutscheins (Rechtsanspruch aus § 77 SGB III Abs.2 “..bei fehlenden Berufsabschluss..“ gegeben ?)
Vorab vielen Dank für eure Beiträge
DeinLakai
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Re: 1 Euro -job- ohne mich !? vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Hallo!
Zum Thema 1-Euro Job bei Ehrenamt:
Geht nicht immer. Die Einrichtung muss einen 1-Euro Jobber beantragen und "Förderungswürdig" sein.
Ich selbst habe das schon erlebt: Ich bin beim THW und wollte dort einen 1-Euro Job machen. Mir wurde dann von meinem Sachbearbieter gesagt, dass das ja überhaupt nicht ginge, weil a) Dort keine "Stelle" beantragt ist und er würde das auch sonst nicht machen, weil ich dort ja nur einen "faulen Lenz" mache, weil mich ja dort jeder kennt usw.
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^ vor 4 Jahren, 10 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 12:39
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