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Wie lange geht der 1 € Job??? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo...
Ich habe gehört das der 1 € Job nur 10 Monate gehen soll und nach der Zeit wieder auf Straße ist ohne Job.
Stimmt das oder läuft der 1 € Job unbegrenzt????
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Re: Wie lange geht der 1 € Job??? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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HAllo predator1078,
im Normalfall gehen die 1 Euro Jobs 6 Monate, höchstens jedoch für 1 Jahr.
Die 1 Euro Jpbs sind in ihrer Laufzeit also begrenzt!
Liebe Grüße
ramona35
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ramona35
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Re: Wie lange geht der 1 € Job??? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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woran merke ich ob es 6 monate oder ein jahr geht??? Die haben mich als Hausmeister in einem kinderhort gesteckt und darf da den Gärtner machen. muss aber nur 2 stunden am Tag machen. Muss ich die Fragen oder sagen die mir das dann irgendwann
MFG und besten dank für die schnelle Antwort
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predator1078
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Re: Wie lange geht der 1 € Job??? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Tja, Besucher!
Das ist eben auch so ein Thema. Wir sind halt der Abschaum der Nation, der es nicht einmal nötig zu haben hat, einen Vertrag zu bekommen. (Derweil der Vertrag eigentlich auch vorgeschrieben ist bzw. meist "angekündigt" ist.)
Daneben sollte es Vereinbarungen mit dem Amt geben, die es (wie auch in meinem Fall) selten wirklich gibt.
Wie lange er geht?
Das hängt von Dir auch ab!
Wie auch schon in einem Posting von mir:
Solltest Du ihn ohne Konsequenzen abbrechen wollen, versuche es doch mal mit dem ganz einfachen Bestehen auf gewisse Voraussetzungen. (Arbeitskleidung falls nötig, Arbeitszeiten, klare Abgrenzung von Arbeitsfeldern.
In meinem Fall wurde ich rausgekickt, OBWOHL ich das eigentlich gar nicht wirklich wollte. Ich bestand auf gewisse Voraussetzungen (Sollte mit extra für den Job im Altenheim gekaufter, neuen Jeans Steine wie Aschenputtel aus der Bjoja (oder wie die heißt) Bahn sammeln) und wurde nach kurzer Zeit "dankend" entlassen. Amt konnte hier (warum auch) nicht sanktionieren.
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Re: Wie lange geht der 1 € Job??? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Die Beschäftigungsstelle muß dir eine Vereinbarung vorlegen, die dann von der Beschäftigungsstelle und dir unterschrieben werden muß.
Diese Vereinbarung nennt sich "Vereinbarung über die Wahrnehmung einer Arbeitsangelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (§16 Abs. 3 SGB II)".
Darin ist dann alles aufgeführt, Arbeitszeit, Dauer der Arbeitsangelegenheit, Höhe der Mehraufwandentschädigung, Urlaub usw.<br><br>Post geändert von: Guru, am: 18/06/2006 21:49
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Re: Wie lange geht der 1 € Job??? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo,
also mehr ist dazu nicht mehr aufzuführen. Wie Guru beschrieben, solltest du diesbezüglich dein Träger nochmals darauf ansprechen. Eine Solche Vereinbarung MUSS mit dir abgeschlosen werden!
Liebe Grüße
ramona35
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ramona35
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