Hallo trixe1966,
Für mich stellt sich hier als erstes die Frage : Wurde mit dir eine Eingliederungsvereinbarung gemacht?. Eine sochle geht dem Angebot eines 1 Euro Jobs voraus.
Was die Bezahlung angeht, nun ich glaube nicht das man es hinnehmen muss, das auf einmal die MAE geringer ist als vorher, wenn der 1 Euro Job beim gleichen Träger weitergeführt wird.
Hol dir diesbezüglich am besten mal Rechtsauskünfte ein bei einem Rechtsanwalt für Sozialrecht. Beim Amtgericht kannst du dir hierfür einen Beratungsschein holen.
Checkliste: Bewertung Ein Euro Jobs
Ist die konkrete Tätigkeit tatsächlich zusätzlich?
Ist die Zusätzlichkeit ausschließlich darin begründet, dass die Kommune oder der Träger zur Zeit keine Mittel haben, um diese Tätigkeit regulär zu bezahlen? In diesem Fall müssen erhöhte Anforderungen an die Zusätzlichkeit gestellt werden.
Ist sicher gestellt, dass keine Arbeitsplätze verdrängt werden?
Gibt es einen regionalen Konsens über die Einsatzfelder öffentlich geförderter Beschäftigung?
Gibt es einen Beirat, der bei Planung und Umsetzung prüft, dass die Zusätzlichkeitskriterien bei ABM keinesfalls unterschritten werden?
Gibt es eine genaue Arbeitsplatz- bzw. Tätigkeitsbeschreibung für die Arbeitsgelegenheit? Wird den Arbeitslosen die Tätigkeitsbeschreibung mitgeteilt?
Erhalten die Arbeitslosen einen Beschäftigungsvertrag?
Ist die Arbeitsgelegenheit zum Zweck der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt tatsächlich erforderlich? Sind andere Möglichkeiten der Beschäftigung (sowohl sozialversicherungspflichtige als auch ABM) vorher geprüft worden und gescheitert?
Hat der Träger in den letzten zwei Jahren die Zahl der Stammkräfte verringert?
Werden die Stammkräfte tariflich bezahlt?
Gibt es eine Weiterbildungsinitiative, um nicht besetzte Stellen möglichst qualifikationsgerecht besetzen zu können?
Entsprechen die Tätigkeitsfelder den beruflichen Qualifikationen der Erwerbslosen oder fördern sie die De-Qualifikation?
Ist die Bezahlung angemessen?
Werden Fahrtkosten zusätzlich zur Mehraufwandsentschädigung übernommen?
Ist die Arbeitszeit begrenzt, so dass noch Gelegenheit zur Arbeitssuche besteht?
Ist sichergestellt, dass mit den Arbeitslosen ein konkreter Eingliederungsweg und ein konkretes Ziel der Maßnahme verabredet wurden?
Sieht die Eingliederungsvereinbarung konkrete Qualifizierungselemente vor, auf die im Zweifel ein Rechtsanspruch besteht?
Gibt es beim Träger einen Betreuer für die Maßnahmeteilnehmer?
Wird durch Hilfen (z.B. Unterstützung bei Bewerbungen, Schuldnerberatung, Kinderbetreuung usw.) die Eingliederung gefördert?
Gibt es sozialpädagogische Begleitung, wenn dies erforderlich ist?
Werden während der Maßnahme vermittlerische Bemühungen unternommen?
weiteres über 1 Euro Jobs findest du unter:
www.halz.org/halz_extra/1euro_jobs.htm
Liebe Grüße
ramona35