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Hallo, liebe Forumnutzer,
ich hab da noch ne Frage:
Wenn ein Arbeitgeber (gemeinnützige Einrichtung) einen Minijob auf 400-€-Basis ausschreibt und -wie ich genau weiß- gar nichts über diese komplizierten Vereinbarungen zwischen Arge, Träger und Hartz-IV-Empfänger bzw. der ganzen Handhabung der 1-€-Jobs weiß, wie kann es dann sein, dass die Arge den Leistungsempfänger per Zuweisung an einen Träger verweist und der dann diesen für 1 Euro ein halbes Jahr in seiner Maßnahme halten will? (Bisherige Auskunft war, nach der 1-€-Maßnahme könnte bei Eignung ein 400-€-Job und damit ein festes Arbeitsverhältnis ausstehen.) Kann es sein, dass Träger auf besonderem Wege von solchen Job-Angeboten erfährt und andere (wie die Arge oder Privatleute) erst gar nicht von dem Stellenangebot erfahren?
Wieso kann der Arbeitslose nicht direkt den 400-€-Job bekommen, das wäre doch auch so, wenn man sich direkt (z. B. initiativ) beim Arbeitgeber vorgestellt hätte?!
Und wieso kann der Träger nicht direkt den 400-€-Job vergeben, anstatt einen erstmal für 1 Euro schuften zu lassen? Ich dachte, feste Jobs gehen vor und ein 400-€-Job zählt doch dazu (wird ja auch vom Träger als festes Arbeitsverhältnis bezeichnet).
Dann habe ich noch die Zuweisung von der Arge an den Träger erhalten, in der als Tätigkeit "Hilfsarbeiter",
als Betriebsart "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen", als Anforderungen "Wir suchen Sie im Rahmen der zusätzlichen Beschäftigung in verschiedenen Bereichen" und als Arbeitszeit "Teilzeit" angegeben ist. Dazu noch eine Maßnahme-Nr. Ist das so rechtens? Die grob umschriebenen Angaben sagen für mich herzlich wenig aus! Was meint Ihr?
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