hallo dragon
ertmal die schlechte info -- grundsätzlich bist verpflichtet auch so genannte 1 euro jobs (MAE) anzunehmen die dir nicht zusagen. siehe hier auch die durchführungsbestimmungen der arbeitslosenagentur --
http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-10-20041230.pdf.
des weiteren ist eine eingliederungsvereibarung (EinV) vorgesehen. diese sollte im vorfeld mit dir abgeschlossen worden sein. darin enthalten sind die vermttlungsbemühungen der arbeitslosenagentur und natürlich auch deine pflichten. diese so genannte EinV stellt jedoch hohe ansprüche -- nicht nur an dich sondern auch an die arbeitslosenagentur. lese einfach mal hier nach was die arbeitslosenagentur machen MUSS um mit dir eine EinV abzuschließen
http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-15.pdf .
wie du siehst handelt es um interne dokumente der arbeitslosenagentur. die können sich also nicht rausreden.
nun zu dir. als erstes würde ich noch einmal das gespräch mit dem vermittler suchen. im vorfeld ist es vielleicht am besten wenn du dir schon selber eine stelle gesucht hast wo du einen 1 euro job machen kannst. dies zeigt dem vermittler das du willens bist und auch bereit bist, dich "eingliedern" zu lassen. ich weiss nicht aus welcher stadt du kommst, aber irgendwelche gemeinnützigen vereine werden das auch schn bei dir anbieten. des weiteren gibt es beschäftigungsgesellschaften die auch vermitteln.
berate dich mit deinem anwalt oder besuche eine kosttenlose beratungsstelle -
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx. dort wird dir sicherlich weitergeholfen. an tätigkeiten mit MAE werden hohe ansprüche gestellt. genau sind sie definiert in der positivliste deiner örtlichen IHK. Hier ein beispiel
www.berlin-brandenburg.dgb.de/filemanage...807/positivliste.pdf. oder hier
http://www.berlin.ihk24.de/gebe unter dokumente einfach die nummer 18870 ein. eine erklärung der ihk findest du hier
www.berlin.ihk24.de/share/pressearchiv/p...pm2005/presse_55.htm. also solltest du den "job" annehmen müssen sollten deine tätigkeiten auch dem entsprechen was in der positivliste steht. an diese liste müssen sich die einsatzstellen/ träger sowie die arbeitslosenagentur halten. ich werde dir nun bestimmt nicht raten das du die vermittlung torpedieren sollst -- aber nutze deine rechte.
beantrage als erstes arbeitskleidung - in der regel bei der arbeitslosenagentur
verlange in deiner einsatzstelle eine gründliche einweisung und einen vertrag oder eine vereibarung wo geregelt ist welche tätigkeiten du durchführen musst
kläre urlaubsansprüche ab -- dir stehen 2 tage je monat zu -- leider unbezahlt - aber da läuft gerade eine klage
kläre ab was im falle einer krankheit geregelt ist
als letztes mittel kann ich dir nur erzählen wie es mir ergangen ist. als ich länger wie 14 tage krank war, wurde mein 1 euro job sofort beendet und die einsatsstelle bekam von der arbeitslosenagentur einen neuen sklaven zugeteilt. ich wurde neu vermittelt -- diesmal in eine stelle die gar nicht so schlecht war
also -- kopf hoch -- ist alles nicht so tragisch
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link zu meiner anwältin, die mich schon öfter hervorragend beraten hat
http://www.kiezanwaltberlin.de