Hallo alle
Habe heute ein sehr interessantes Urteil zum Thema Warmwasserkosten und Übernahme derselben durch die ARGE gelesen. Dieses wurde vom Sozialgericht Mannheim erstellt und insoweit auch bestätigt. Genauer gesagt,hat jemand geklagt auf die Übernahme der WW Kosten und hat diesbezüglich auch von den Herren Richtern Recht zugesprochen bekommen.
Nun meine Frage: Warum kann und darf dieses Urteil nicht auf den Landkreis Heilbronn übertragen werden.Muß dazu sagen,das das SG in Heilbronn für den Landkreis SHA zuständig ist. Nun würde ich doch sagen,das es doch eine Idiotie und Geldverschwendung ist, wenn diesbezüglich zum Thema WW Kosten jetzt erst noch jemand im Landkreis Heilbronn klagt,oder befinde ich mich da etwa falsch? Wie seht Ihr denn die Rechtslage oder wie ist eure Meinung dazu??
Liebe Grüße
Kiss