fristlose Kündigung durch den MAE-Träger vor 11 Jahren
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Mein Teilnehmervertrag( 1 Euro-Job) wurde fristlos gekündigt.
Ein schriftlicher Widerspruch gegen dieses Kündigung, verlief, ohne jegliche Reaktion des MAE-Träger, in den viel besagten Sand.
Gleichzeitig wurde ich von meiner zuständigen Job-Agentur, mit einer dreimonatigen, 30%tigen Kürzung der Leistung zur Sicherung meines Lebensunterhalt bedacht!
Nun meine eigentlichen Fragen?
Können MAE-Träger Teilnehmerverträge kundigen, ohne beweisen zu müssen. das die Kündigung Rechtens ist?
Darf die Job-Agentur solchen Kündigungen zustimmen und darauf hin besagte Kürzungen der Bezüge vornehmen, ohne den betroffenen Leistungsempfänger die Möglichkeit zu geben, sich vorab zu den Vorgängen(Kündigungsgründen) zu äussern?
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Re: fristlose Kündigung durch den MAE-Träger vor 11 Jahren
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Hallo Schimmel,
irgendeinen Grund muss die Kündigung doch gehabt haben...? Hat es Ärger gegeben oder irgendwelche Beschwerden? Sonst kann ich mir das kaum erklären...
Gut ist schon mal, dass du Widerspruch eingelegt hast (wenn auch leider bislang ohne Ergebnis).
Wenn du 30% Sanktion laufen hast, hat der Maßnahmeträger sicherlich mit deinem Arbeitsvermittler gesprochen und ihm irgendwas geschildert, das eine Sanktion rechtfertigen würde.
In jedem Fall bist du selbst zu der Sache auch anzuhören (lt. §24 SGB X)! Geh am besten aktiv auf deinen Arbeitsvermittler zu und sage ihm, dass du weder die Kündigung noch die Sanktion für rechtens hältst und dich in einem persönlichen Termin zu der Sache äußern möchtest, nimm zu dem Termin dann am besten Begleitung mit. Erkläre die Sache und nimm auch eine Kopie deines Widerspruchs gegen die Kündigung als unterstreichendes "Beweismittel" mit.
Dann wird der Vermittler abwägen, ob er die Sanktion zurücknimmt oder nicht.
Ich drück die Daumen!
LG vom Bergmännchen
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