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Tagesarbeitszeit eines 1 Euro Jobbers? vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo
weiss jemand ob die Tagesarbeitszeit bei einem 1 Euro Job gesetzlich (SGB) beschränkt ist.
Gibt es da irgendwelche Gesetze, Regeln im Sozialgesetzbuch oder sonstwo.
Mir wurde mal ein 1 Euro Job in einem Jugendtreff von 15-21 Uhr angeboten.Geht das bis 21 Uhr.
Ich wurde nicht überprüft, also polizeiliches Führungszeugnis usw.
In der Praxis hat sich ja gezeigt, dass vorbestrafte Kinderschänder als 1 Euro Jobber auch in Kinderferienlager und Schulen eingesetzt werden.
Tja, der Staat hat alles im Griff oder auch nicht.
Wäre für Antworten bzgl.Tagesarbeitszeit dankbar.
nawtor
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Re: Tagesarbeitszeit eines 1 Euro Jobbers? vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo nawtor,
mir ist nicht bekannt, dass es eine Zeitbeschränkung für
1 €-Jopper gibt.
Mir ist auch nicht bekannt, dass für Arbeiten in sozialen Einrichtungen polzeiliche Führungszeugnisse zwingend sind.
Es wäre schon wichtig und wünschenswert, wenn die ARGEN
1 € - Jopper die aus den genannten Gründen straffällig waren nicht in solchen Einrichtungen und ganz besonders in Kindereinrichtungen eingesetzt werden. Nur die ARGE benötigt dazu kein Führungszeugnis, da jegliche eventuelle Vorstrafen den ARGEN bekannt sind.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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