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Hallo!
Ich kann Dir leider keine §§ nennen, aber ich weiß von meiner Schulzeit her noch, dass nicht nur die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt werden müssen (wenn sie nicht "für weitere Verwendung und möglichen Einsatz" aufgehoben werden), sondern dass Dir auch die Anfahrt zum Vorstellungsgespräch erstattet werden muss!
Dazu gibt es auch ein Urteil, aber ich kanns Dir leider jetzt aus dem Stehgreif nicht nennen.
Ich bin bislang aber damit immer durchgekommen. Ich habe es mir zur Fleiß gemacht, die Kosten von den Firmen einzuholen, die - jetzt aufpassen - NICHT ausdrücklich in ihren Einladungen schreiben, dass die Kosten nicht erstattet werden können.
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