Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei der ARGE-Süd Köln ALG II beantragt.
Ich habe eine Lebensversicherung, deren aktueller Rückkaufwert ca. 120 Euro über der Freigrenze liegt.
Demnach will mir die ARGE-Süd nur ein gekürztes ALG II zuwilligen.
Der Rückkaufwert meiner Lebensversicherung liegt allerdings mehr als 10% unter dem, was ich eingezahlt habe.
auf arbeitsagentur.de, genauer unter
arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/geld...vermoegen.php?valid=[ss3]
ist zu lesen:
"Kann die Verwertung meines Vermögens unwirtschaftlich sein?
Vermögen ist durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung grundsätzlich zu verwerten.
Beispiel: Bei einer Kapital bildenden Lebensversicherung werden der Rückkaufwert und eingezahlte Beiträge verglichen. Ist die Differenz größer als 10 %, ist die Verwertung unwirtschaftlich."
Meine Fallmanagerin sagte aber,
"die Wirtschaftlichkeit prüfen wir nicht mehr".
Muss ich mich damit abfinden?
Was kann ich tun?
Gruß,
Jooge