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arbeitslos und schwanger vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Welche Anspüche hat man wenn man während der Arbeitslosigkeit schwanger wird? Bekommt man dann auch Elterngeld nach der Geburt? Fällt mit dem Eltengeld Erziehungsgeld eigentlich weg?Wird man 8 Wochen nach der Geburt automatisch wieder vermittelt oder hat man auch als Arbeitslose Recht auf "Erziehungsurlaub"? Und wenn ja: mit welcher finanziellen Unterstützung kann man rechnen?
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jessi
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Re: arbeitslos und schwanger vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Karma: -8
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Hallo jessi !
Also, mal angenommen, du bist gerade schwanger und das kind kommt noch vor dem 01.01.07, dann kannst du für 2 jahre das erziehungsgeld bekommen. in manchen bundesländern wie z.b. bayern gibt es sogar länger erziehungsgeld. in bayern erhälst du für das erste kind noch 6 monate lang landeserziehungsgeld in höhe von 200 euro.
wenn dein kind erst nach dem 01.01.07 auf die welt kommt, dann erhälst du nur noch den pauschalbetrag von 300 euro für 1 jahr. ( da bescheißen sie uns schon wieder, und keiner merkt es ! aber das nur am rande )
mit einführung des elterngeldes, fällt das erziehungsgeld weg.
in der zeit der schwangerschaft, erhällst du einen mehrbedarfszuschlag. du kannst einmalige beihilfen für schwangerschaftsbekleidung beantragen und die erstaustattung des babys z.b. wickelkomode,kleidung,kinderwagen usw. allerdings sind diese pauschalen sehr niedrig, es lohnt sich immer zu widersprechen, und zu klagen.
du kannst 3 jahre lang in die sogenante elternzeit gehen. die argen machen hier zwar oft kleine probleme, aber sie haben keine rechtliche grundlage, da du solange du ein kind unter 3 jahren versorgst, jede arbeit ablehnen darfst, ohne folgen.
mehr zu dem thema kinder, kindergeld, pauschalen usw. kannst du auch im forum Familie nachlesen. hier gibt es dann auch musterbriefe und tips !
Michael
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Re: arbeitslos und schwanger vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Wie Forum Familie? Wo finde ich das? Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Hilfe!!!
Bei uns geht es um folgendes: Sind seit kurzem verheiratet und seit ca. 1 Monat offensiv an der Nachwuchsproduktion 
Jetzt habe ich meine betriebsbedingt Kündigung bekommen, aber wir wollen auf unseren Nachwuchs ungern verzichten. Und wir wollen ihn so schnell wie es geht! Haben aber Angst, dass wir dann irgendwann ohne Cent (neben Kindergeld) dastehen und nur noch aufs Sozialamt rennen müssen....
Bin momentan grad irgednwie richtig verzweifelt
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jessi
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Re: arbeitslos und schwanger vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Karma: -8
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Hallo jessi !
Also, das Forum findest du, wenn du hier auf der seite bist, links auf forum klicken, und dann familie suchen !
so, jetzt muß ich natürlich etwas verbessern. nachdem du erst arbeitslos wirst, gilt das alles für dich nicht ! dies gilt erst im rahmen des arbeitlosengeldes2 also hartz4. bei alg1, was du für 1 jahr bekommst, wird das kindergeld nicht angerechnet. du kannst dieses zum alg1 einstreichen. wie das bei alg1 mit der elternzeit ist, muß ich erst klären. aber auch hier gilt, natürlich kannst du in elternzeit gehen. allerdings kann es sein, das du dann erst mal "nur" anspruch auf alg2 hast. aber, das ist für dich sogar ein vorteil. du erhälst dann wesentlich mehr beihilfen. arbeitet dein mann/freund ? dann würde sein gehalt angerechnet, und er müßte dich aushalten, wenn er genug verdient. übrigens, nach der elternzeit, hast du wieder anspruch auf das nicht verbrauchte alg1. aber, wie gesagt ! ich mach mich da nächste woche nochmal schlau, wie das am besten geht !
Was auch noch wichtig für das abklären ist, bist du über oder unter 25 ?
Und, es gibt keinen grund zu verzweifeln !
Kinder braucht das land !!!!!!
Michael
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Re: arbeitslos und schwanger vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Oh Danke!! Das ist super lieb von Dir!!
Ich werde dieses Jahr 26 und mein Mann ist berufstätig!
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jessi
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Re: arbeitslos und schwanger vor 5 Jahren, 10 Monaten
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HALLO!
Schon was für mich heraus finden können?
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jessi
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