hallo,
so nun möchte ich euch mal eine geschichte erzählen, welche auf einer wahren begebenheit beruht und wie sich doch die lieben beamten untereinander decken und die normal angestellten schuften müssen dort.
aber zur geschichte:
sachlage:
ich selber bin leider arbeitssuchend (bin kaufmann für bürokommunkation mit sehr guten computerkenntnissen), habe vor kurzem eine weiterbildungsmaßnahme diesbezüglich absolviert (selber drum gekümmert im großen und ganzen) und bin nun wieder zu hause. kurz nach beendigung habe ich eine aufforderung erhalten, mich zu einen 1€ - job zu bewerben (grünanlagen usw.). natürlich habe ich mich dort vorgestellt, allerdings hatte ich da schon im hinterkopf, dieses job, welcher in keinster weise der integration in den ersten arbeitsmarkt dient und mir auch in keinster weise etwas nützt, nicht anzutreten. unabhängig davon, dass sie mich dort als ungeeignet eingestuft haben
, hatte ich vorher meine vermittlerin angerufen und sie gefragt, wie es ist, wenn ich ablehne. zur vereinfachung kopiere ich jetzt mal zwei e-mails hier herein, welcher eine dienstaufsichtbeschwerde gegen jene beinhaltet und die antwort der arge auf jene.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Weiterleitung dieser E-mail an die entsprechende entscheidungsbefugte Stelle.
Da meinem Ersuchen um Zuweisung eines anderen Vermittlers von Ihnen abschlägig beschieden wurde. Zumindest wurde es mir von einer Ihrer Mitarbeiterinnen so mitgeteilt, habe ich mich nun dazu entschieden, hiermit offiziell eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Ihre Mitarbeiterin Frau
Müller (
Name geändert) zu stellen.
Begründung:
In einem Telefongespräch mit jener Sachbearbeiterin teilte ich ihr mit, dass ich vielleicht den damals angebotenen 1-Euro-Job ablehnen werde. Die Gründe warum ich diesen vielleicht abgelehnt hätte, stehen hier nicht zur Debatte und werden von mir deshalb auch nicht näher erläutert. Aufgrund meiner Aussage äußerte sich Ihre Mitarbeiterin dahingehend,dass ich dann eine Kürzung zu erwarten habe und
das sie jetzt Bescheid wüßte über mich und ich sollte noch so lange wie ich Zeit habe, das Internet benutzen. Diese Aussage ist eindeutig im Kontext zu meiner Äußerung zu sehen, wo ich die Nutzung des Internets in Bezug auf den 1-Euro-Job und alles andere was u.a. die ARGE betrifft ansprach(z.b.
www.tacheles-sozialhilfe.de/). Deshalb sehe ich die Aussage Ihrer Mitarbeiterin klar als Beleidigung und Drohung im Amt gegenüber meiner Person an. Deshalb ist eine weitere Zusammenarbeit mit Ihrer Mitarbeiterin vollkommen für mich ausgeschlossen.
Setzen Sie mich bitte unaufgefordert über Ergebnisse der Beschwerde in Kenntnis (BVerGE 2, 225, BVewG NJW 76, 637).
Mit freundlichen Grüßen
jetzt die antwort der arge vom geschäftsführer, welche mir heute per brief zugestellt wurde:
sehr geehrter herr x,
ihre beschwerde vom 09.06.2006 habe ich zur kenntnis genommen.
die von ihnen zitierte aussage meiner mitarbeiterin, wonach sie bei nichtantritt einer arbeitsgelegenheit ohne ersichtlichen grund usw. usw. dann halt noch worauf und folgen, falls ablehnung.
aus ihrer darstellung des gespräches und entsprechender äußerungen bezüglich der nutzung des internets kann ich nicht entnehmen, wogegen sich ihre beschwerde richtet.
auch kann ich aus ihrem schreiben nicht nachvollziehbar erkennen, auf grund welcher konkreten handlung oder äußerung der von ihnen beschuldigten mitarbeiterin sie sich beleidigt oder bedroht fühlen.
ich muss deshalb ihre klage als unbegründet zurückweisen.
mfg
dr.
Schneider(Name geändert)
geschäftsführer
arge leipzig
was denkt ihr momentan?? weil ich will und habe nicht vor, mir dies bieten zu lassen. auch redet der liebe hier vollkommen am thema vorbei oder lieg ich da falsch. eure kommentare bitte, weil ich kann nicht mit einer mitarbeiterin zusammen arbeiten, welche klar das obige fettgedruckte ausgedrückt hat.
kkw<br><br>Post geändert von: Sabrina, am: 30/06/2006 16:08