|
Darf die Arge Spesen anrechnen ?? vor 6 Jahren
|
Karma: 0
|
|
Hey und guten Tag,
Ich braue mal Euren Rat.!!!!!!
Ich bin Verheiratet, wir haben 3 Kinder.
Mein Mann Arbeitet Vollzeit Als Kraftfahrer, /1.900 brutto. Wir bekommen also Austockendes Hartz 4.
Mein Mann bekommt Tagsspesen wenn er über 12 Std am Tag außer Haus ist in Höhe von 6 Eur. Tägl.
Darf dieses Geld von von der Arge Angerechnet werden ???.
Oder sind dieses Zweckgebundene Aúsgaben. ???
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Darf die Arge Spesen anrechnen ?? vor 6 Jahren
|
|
|
hallo carina!
spesen sind einkommen und wenn sie über die lohnabrechnung laufen und sie dein mann nicht so auf die hand bekommt.
dann wird eurer anspruch dem entsprechend gekürzt.
|
|
Franky
|
|
|
|
|
Re: Darf die Arge Spesen anrechnen ?? vor 6 Jahren
|
Karma: 0
|
|
Die Spesen laufemn bicht über den Lohnzettel sondern über eine gesonderte Spesenabrechnung, Welcher Arbeitgeber Zahlt Sie Kesch,
Die Spesen gehen auf sein Konto
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Darf die Arge Spesen anrechnen ?? vor 6 Jahren
|
|
|
hallo carina!
nur mal als tip,dann gehen die spesen eben nicht mehr aufs konto und wandern auf deutsch gesagt unters kopfkissen.
und was die arge nicht weiß,kann sie auch nich anrechnen,dann sind die spesen eben auch kein einkommen
und dürfen eben auch nicht auf dem konto erscheinen,für den fall das die arge mal kontoauszüge sehen will.
dieses ist meine persönliche meinung,was ihr aus der sache macht, bleibt euch selbs überlassen.
hoffe ihr habt erfolg!
|
|
Franky
|
|
|
|
|
Re: Darf die Arge Spesen anrechnen ?? vor 6 Jahren
|
Karma: 3
|
|
Spesen sind immer Einkommen und deshalb auch bei der ARGE anzugeben. Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob sie aufs Konto oder dem Arbeitnehmer Cash bezahlt werden. Die Höhe der Spesen wird dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eigenhändig auf der Spesenabrechnung dokumentiert.
Ob es sinnvoll ist, die Höhe der Spesen der ARGE vorzuenthalten muss auf jeden Fall in der heutigen Zeit wo die EDV sehr weit fortgeschritten ist, stark bezweifelt werden. Es besteht leider die große Gefahr, das man Post vom Hauptzollamt bekommt, weil man die ARGE übervorteilt hat. Man hat unverzüglich die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzuzahlen. Desweiteren wird wird ein Strafverfahren eingeleitet was auf jeden Fall einen Bussgeldbescheid nach sich ziehen wird.
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Darf die Arge Spesen anrechnen ?? vor 6 Jahren
|
Karma: -6
|
|
Hallo Carina, ich wäre auch für Frankys Vorschlag
Gruß Tammy
|
|
|
|
Wir brauchen mehr Arbeitsplätze, nicht mehr Druckmittel gegen Arbeitslose ( Heinrich Franke)
|
|
|