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Nach Vorlage eines ärztlichen Attests über versch. Krankheiten und demnach auch versch. Diäten, bzw. spez. Ernährung erhalte ich von meiner ARGE aber nur 1x die Zulage in Höhe von 51,13 Euro. Da ich aber spezielle Natriumlose Kost, Natriumlose Getränke, Kaliumarme Kost, usw. benötige, da sonst schwerwiegende gesundheitliche Folgen folgen würden(Koma, Nierenversagen, allergische Schock etc.) benötige ich spez. Nahrungsmittel, die ich teilweise nur im Reformhaus o. Spezialversand erhalte. Die Kosten hierfür werden weder von der Krankenkasse noch von der ARGE getragen. Meine Frage lautet: Gibt es die Zulage für kostenaufwendige Ernährung nur 1malig oder für jede spez. Kost?
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