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Hallo,
bereite gerade für morgen meine Unterlagen vor.
Für alle die meinen Beitrag nicht kennen:
Bin ALG II Empfänger - bin "unerlaubter" Weise umgezogen, wurde aber alles rechtens gemeldet, wurden dann aufgefordert die Nebenkosten aufzuschlüsseln da die Miete angeblich unangemessen hoch wäre. Wir haben alles ordnungsgemäß eingereicht.
SB schafft seine Eingangspost nicht und hat und ohne vorankündigung alle Leistungen gesperrt -Miete wie auch Grundbedarf.
Das haben wir nur erfahren, da wir am 05.01. angerufen haben und er uns dies erläuterte.
Er und sein Vorgesetzer vertreten den Stand, daß die Sperrung ordnungsgemäß nach SGB I § 66 abgelaufen wäre - dies hätten diese ja auch schließlich bei Anforderung der Unterlagen mit auf ihr Schreiben gedruckt.
1. Können wir nichts dafür, daß der SB seine Post nich schafft und
2. bin ich der Auffassung das dieser Paragraph nicht für uns gelten dürfte
Schließlich gibt es noch das SGB II § 31 und hier wird von größeren "Vergehen" gesprochen als von einem angeblichen verpatzten Termin zum Einreichen von Unterlagen...Und bei diesen größeren "Vergehen" wird lediglich von 10% und weiteren Senkungen gesprochen - nicht aber von kompletter Sperrung
Kennt sich hier jemand mit dem Gesetz aus??
Vielen Dank für eine schnelle Antwort
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