Weihnachtsbeihilfe 2005 der Stadt Burghausen an bedürftige Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Burghausen zahlt Weihnachtsbeihilfe an · Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB XII,· Empfänger von Sozialgeld nach dem SGB II, · Teilnehmer Gemeinnützige Arbeit , die den 6-Monatszeitraum problemlos abgeleistet haben,· Heimbewohner, die Taschengeld nach dem SGB erhalten.Weihnachtsbeihilfe wird nur gezahlt, wenn bis 31. August 2005 der Zuzug (1. Wohnsitz) nach Burghausen erfolgt ist. Für Empfänger von Sozialgeld nach dem SGB II ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides bis spätestens 16. Dezember 2005 notwendig.Die Weihnachtsbeihilfe beträgt fürHaushaltsvorstand 80,00 EuroHaushaltsangehörige 60,00 EuroHeimbewohner 55,00 Euro
www.burghausen.de/aktuelles/index.cfm?di...elles/aktuelles.cfm?