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kleinkind: Arbeitszumutbarkeit für beiden Eltern vor 4 Jahren, 8 Monaten
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Hi, Leute!
Kann jemand das Klären:
Es gibt eine Famile, beide Eltern empfangen ALG2, mit einem Baby (+ 2 weitere größere Kinder).
Mutter ist gegen der Zumutbarkeit generell mit dem Kind bis 3 Jahre beschützt, das ist klar.
Ist aber dem Vater JEDES Arbeitsangebot zumutbar? Momentan kriegt man nur Vollzeit-Schichtenangebote mit, die aber den fast ganzen Kontakt mit dem Kind ausschlissen. Ist das ein genügendes Grund, um so zu sagen, dass diese Angebote die Erfüllung des Erziehungspflichtes gefährden?
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Re: kleinkind: Arbeitszumutbarkeit für beiden Elte vor 4 Jahren, 8 Monaten
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hi,
also als erstes einmal stimmt es so rein garnicht das eine mutter mit 3 kindern generell "geschützt" ist....da sie ein baby hat ist es jedoch unzulässig ihr nahe zu legen ihr baby abzuschieben..und nur aus diesem grund geschützt..vorerst^^
mal ne dumme frage...
wieso soll der vater das nicht machen???
schließlich ist die frau zuhause und kann somit die kinder betreuen..
I....st aber dem Vater JEDES Arbeitsangebot zumutbar? Momentan kriegt man nur Vollzeit-Schichtenangebote mit, die aber den fast ganzen Kontakt mit dem Kind ausschlissen. Ist das ein genügendes Grund, um so zu sagen, dass diese Angebote die Erfüllung des Erziehungspflichtes gefährden?.....
tausende männer üben "schicht" arbeit aus....dann müßte ja jeder mann zuhause bleiben..also bitte schön aufm teppich bleiben..die kinder sind versorgt...und ein "kontakt" wird nicht durch arbeit belastet..
lg
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manu
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Re: kleinkind: Arbeitszumutbarkeit für beiden Elte vor 4 Jahren, 8 Monaten
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lieber manu,
genau diesen Grund (kleinkind) meinte ich, wenn sagte, dass BELIEBIGE Arbeit für die Frau kann unzumutbar anerkannt werden...
Darf aber der Mann ENZELNE Angebote ablehnen, weil sie Erfüllung SEINER Erziehungpflichten erschweren? Im Netz steht das genug deutlich, dass diese Pflichte haben Priorität vor einer Arbeitsnahme.
Es geht nicht um generelle Unzumutbarkeit, aber es gibt Situationen, wenn seine Teilnahme in Familienleben NOTWENDIG ist... Der Mann wollte eine Arbeitsstelle nehmen, aber ohne die "Erziehung des Kindes zu gefährden". Im Gesetz steht deutlich "Erziehung", nicht "Versorgung".
Wenn tausend Männer wollen ihre Pflichte auf ihre Frauen abschieben, um Geld zu verdienen -- gut, aber wenn ein Mann seine vorrangige Pflichte erfüllen will? Darf ARGE es fordern, dass er diese verzichtet?<br><br>Post geändert von: Olek, am: 03/09/2007 11:55
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Re: kleinkind: Arbeitszumutbarkeit für beiden Elte vor 4 Jahren, 8 Monaten
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huhu
in allen ehren..das amt interessiert das nicht...das einzige was das amt interessiert IST...das einer kohle scheffelt um den staat zu entlasten...
ich bin selber alleinerziehend und habe 3 kinder...und ich habe keinen freund etc...und bekomme dsa auch gebacken...
die frau ist zuhause und gut ist...das muss langen..wenn die frau das nicht alleine gebacken bekommen bedarf es der hilfe vom JA...vielleicht macht sie sich auch zu abhängig....von ihrem mann...
denk doch mal logisch...
dann könnte ja jeder kommen und sagen "ich kann nicht arbeiten gehen weil meine frau nicht alleine den HH schmeissen kann..."
wenn ein elternteil zu hause ist...das langt...
sorry...
lg
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manu
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Re: kleinkind: Arbeitszumutbarkeit für beiden Elte vor 4 Jahren, 8 Monaten
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danke, lieber manu!
ich verstehe die Interessen des Amtes, aber gefragt war -- einzelne Angebotsablehnung auf diem Grund, is sie strafbar oder nein? wer weist das das genau (AZ uzw.)?
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Re: kleinkind: Arbeitszumutbarkeit für beiden Elte vor 4 Jahren, 8 Monaten
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hi
es gibt kein AZ...nur logisches denkvermögen...
sorry aber ist so..deine frau ist zuhause das langt !!!
lg
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manu
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