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Hallo JetLi,
zu Deiner Frage, ob die ARGE Dein Dir zustehendes Arbeitslosengeld wegnehmen kann, folgendes: Sozialleistungen dienen Ihrer Existenzsicherung. Sämtliche Sozialleistungen sind die ersten 7 Tage auf Ihrem Konto umfassend geschützt. Innerhalb dieser 7-Tage-Frist dürfen weder Ihre kontoführende Bank - etwa wegen eines überzogenen Dispokredits - noch andere Gläubiger mit Hilfe einer Kontopfändung darauf zugreifen. Zweckgebundene Sozialleistungen sind ohnehin unpfändbar.
Dass in Deinem Falle die ARGE die Leistungen im Vorhinein einfach einbehalten hat, ist nicht rechtens, zumal noch dazu kommt, dass es sich um “angebliche”, d.h. nicht vollends rechtlich geprüfte “Schulden” handeln soll.
Deine Möglichkeiten:
1. Klärendes Gespräch mit der Leistungsabteilung:
In einem Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter der Leistungsabteilung könnte recht schnell zu klären sein, ob etwaige “Schulden” vorliegen oder nicht. Stellt sich heraus, dass keine Schulden zu tilgen sind, kann die Leistungskürzung sofort rückgängig gemacht werden.
2. Widerspruch gegen ungerechtfertige Leistungskürzung einlegen:
Da dieser Widerspruch bis zur Klärung des Sachverhaltes erst einmal keine “aufschiebende” Wirkung hat, d.h. erst einmal bleibt es bei der Leistungskürzung, bis die Sache entgültig geklärt ist, solltest Du ....
3. ...sofort bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter der Leistungsabteilung bzw. Deinem Fallmanager vorsprechen und dort eine sofortige Vorschusszahlung fordern ( > Antrag dafür findest Du unter DOWNLOADS), - geht aber auch mündlich - , damit Du Miete zahlen, etwas zum Essen kaufen und zum Arzt gehen kannst. Meist verzögert sich nämlich bei einer Anweisung zur Leistungskürzung die Zeiten, in denen dann das Geld um mehrere Tage später auf Deinem Konto eintrifft.
RECHT viel Erfolg
wünscht Hartzebeat
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