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Kontoauszüge vor 4 Jahren, 11 Monaten
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Ich weiss - dieses leidige Thema ist auf diesen Seiten schon oft angesprochen worden, leider stammen die letzten Postings aus 2006.
Ich wurde heute ebenfalls aufgefordert, die Kontoauszüge aus den letzten 3 Monaten vorzulegen und bin natürlich sehr verunsichert.
Gelten entsprechende Grundsatzurteile aus Hessen oder NRW auch für Rheinland Pfalz?
Oder - gibt es eine aktuelle Rechtsprechung in RLP?
Ist eine Schwärzung diverser Buchungen zulässig?
Auf welche gesetzlichen Grundlagen kann ich mich bei einer evtl. Verweigerung der Vorlage beziehen?
Grüße, EDE<br><br>Post geändert von: Ede, am: 05/06/2007 11:49
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^ vor 4 Jahren, 10 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 13:30
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