Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Antrag auf ALG II gestellt. Ich habe u.a. eine Rentenversicherung, bei deren Rückkauf ich einen Verlust von mehr als 10 % hinnehmen müßte, was ja unter die unwirtschaftliche Verwertung fällt.
Das ist zwar meiner Arge bekannt, die wollen aber von mir, daß ich mit meiner Versicherung einen Verwertungsausschluß abschließe. Begründung u.a.: Wenn ich den Versicherungsvertrag z.b. beleihen würde, dann würde der Verlust von über 10% nicht greifen, da ich dann keinen Verlust hätte

. Meine Versicherung hat mir definitiv gesagt, das das Blödsinn ist und der Nachteil der 10 % immer greifen würde auch bei einer Beleihung.
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt? Und die altbekannte Frage: Was tun? Ich will diesen Verwertungsausschluß nicht, weil der mein Vermögen, das in dem Rentenversicherungsvertrag steckt, unwiderruflich bis zur Rente festfriert.
Viele Grüße
Astara