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Hallo Leute
Ich beziehe ALG 1 und zusätzlich ALG II für die Familie (Lebensgefährtin und 2 kleine Kinder).
Wir " Erwerbsfähigen " bekommen jeweils 13,67€ Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Da die Frau den in der Eingliederungsvereinbarung angebotenen Kurs nicht angetreten hat, droht eine 30 % Strafe vom Regelsatz (311€)
Wenn ich das Schreiben richtig verstanden habe, können die uns 30% v. 311€ = 93,30€ kürzen. aber nur von den 13,67€ , da es die erste Sanktion ist. ( § 20 )
Erst bei einer 2. Strafe werden auch Miete und Nebenkosten ( § 21- § 23 ) gekürzt, müssen aber bei Familien mit Kindern als Ersatzleistung erbracht werden.
meine Frage:
können die nur 1 Person bestrafen, oder alle ?
dürfen Kindern die Sozialleistungen nach SGB XII überhaupt gekürzt werden ?? oder ist dort eine Kürzung / Streichung sogar rechtswidrig ??
(ich hab sowas gelesen, finde aber die Quelle nicht mehr)
die ARGE meines Vertrauens hat dieses Jahr schon öfters versucht, uns das Geld zu kürzen und wollte auch schon wegen nicht vollständiger Mietbescheinigung streichen, obwohl sie die Nebenkostenabrechnung und den Mietvertrag hatte !
aber es steht ja in jedem Brief, das die Leistung gekürzt werden kann, wenn dies vorher angedroht wurde, und man nicht fristgerecht antwortet...
Mfg
Zippidoo<br><br>Post geändert von: Zippidoo, am: 15/10/2006 22:42
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