Hallo!
Ich bin zu 80 % schwer behindert und nun erhielt ich einen Brief von meiner Vermittlerin, dass ich zu einem Gespräch zum einen zur Eröffnung des Ärztlichen Gutachtens wie auch über Teilhabe am Arbeitsleben sowie berufliche Rehabilitation kommen soll.
Kann es mir passieren, dass ich an einer Massnahme teilnehmen muss im Bereich berufliche Rehabilitation? Bin ich gezwungen an dieser teilzunehmen? Ich habe auf Druck der Arge bereits einen Nebenerwerb (selbständig) begonnen, brachte zwar noch keinen Cent, jedoch nachdem mich die Vermittlerin massiv bearbeitet hatte, habe ich es wohl oder übel gemacht. Nun wundert mich dies doch sehr, dass ich trotz des Nebenerwerbs eventuell noch an einer Massnahme teilnehmen soll. Ich bin nur für maximal 20 h / Woche arbeitsfähig, diese Meinung teilen sowohl der Psychiater wie auch die amtsärztliche Gutachterin.
Wäre schön, wenn mir jemand seine Meinung bzw. seine Erfahrungen dazu sagen könnte.
Herzlichen Dank!
Hexlein:)