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Hallo,
ich habe Mitte 2004 Antrag aug ALG I gestellt und bewilligt bekommen. Bis Sept. 2005 habe ich ueberbrueckungsgeld bekommen. Meine Selbststaendigkeit kann ich allerdings nicht aufrechterhalten, da sie nicht erfolgreich ist.
Ich habe noch Anspruch auf 5 Monate ALG I. Kann mir jemand Tipps geben, was ich fuer eine Weiterbewilligung beachten muss, damit ich den restlichen Anspruch auf die 5 Monate bekomme?
Verlangt die Agentur fuer Arbeit eine Begruendung fuer das Scheitern meiner Selbststaendigkeit?
Und muss ich das Scheitern meiner Selbststaendigkeit, auch wenn ich keinen Antrag auf Weiterbewilligung stelle, der Agentur fuer Arbeit melden?
Fuer Hilfe und Tipps waere ich sehr dankbar.
Dieter
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