hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner frage weiterhelfen und das auch noch möglichst schnell um reagieren zu können. ich habe das glück zum 01.07. wieder in ein anstellungsverhältnis treten zu können. dies habe ich dem arbeitsamt bereits ende mai mitgeteilt. jetzt war ich heute nochmal beim arbeitsamt da ich in meiner mitteilung über die anstellung zum 01.07.2006 nach dem zuflussprinzip (welches ich nach stöbern im netz gefunden habe und auch von bekannten gehört habe) gefragt habe. sprich ich bekomme ja erst im august (15.08.) gehalt für den juli. so das meine in erfahrung gebrachten infos waren: dass ich für den juli im zuge dieses zuflussprinzips ganz normal arbeitslosengeld zum 30.06. weiter bekomme. ich bin allein mit 2 kindern, ich wüsste auch garnicht wie ich das anders bewerkstelligen sollte und mal eben nen kleinen vorschuss holen wie nach aussage des arbeitsamtes ist ja wohl nen witz, denn von einem halbtagsjobgehalt welches mir im augsut ausgezahlt wird kann ich ja wohl schlecht den juli und den august bewerkstelligen. aber aussage des arbeitsamtes war: sie kennt dieses zuflussprinzip nicht. ich bekomme kein geld sondern könnte sponsort beim arbeitsamt ein darlehn aufnehmen um über den juli zu kommen, welches ich dann natürlich zurückzahlen muss?? so daher meine frage, war alles was ich über dieses zuflussprinzip gelesen und gehört habe quatsch???? hat die vom arbeitsamt wirklich recht, gibt es nur die möglichkeit dieses darlehns??
danke für euch antworten. möglichst stichhaltig und obendrein hoffentlich schnell. danke
