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eigene Kündigung vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo zusammen,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der noch 1 Jahr läuft.
Leider bin ich mit dieser Stelle überhaupt nicht zufrieden und werde unter anderem auch ständig gemobbt. Nun möchte ich von mir aus kündigen.
Da ich erst im Oktober zum Arbeiten anfing muß ich nun erstmal 1 Jahr vollbekommen um überhaupt Anpruch auf Arbeitslosengeld zu bekommen.
Nun meine Frage, wenn ich meine Arbeit auf eigenen Wunsch hin kündige, kann mir das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld ganz sperren. Das ich eine 3-monatige Sperre bekomme ist mir klar, aber kann es möglich sein, dass ich nichts bekomme, wenn ich selbst kündige, weil ich dort nur Ärger habe.
Vielen Dank
Trainer 101
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Re: eigene Kündigung vor 5 Jahren, 11 Monaten
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hallo trainer 101!
du bekommst bei selbstkündigung eine sperre von 3 monaten also 12 wochen,danach bekommst du dann dein arbeitslosengeld, so wie du sagtest das du noch kein jahr wieder gearbeitet hast,bleibt dir so oder so nur die möglichkeit einen antrag auf hartz4 zu stellen.
aber natürlich kannst du auch vielleicht im zusammenhang mit deinem hausarzt die mobbinggeschichte besprechen und legst dem arbeitsamt das so da,das es dir unmöglich ist unter den gegebenen umständen in den betrieb weiter zu arbeiten mit einem schriftlich artest von deinem hausarzt.
hoffe du hast erfolg,lasse dich nicht unterkriegen.
gruß frank
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Franky
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