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Hallo.
Ich habe mich am 24.02.06 nach einem kurzer Arbeitszeit (1 Woche angestellt) bei einer Zeitarbeitsfirma auf dem Arbeitsamt erneut arbeitslos gemeldet. Den Antrag habe ich am 30.03.06 abgegeben, da es zu Verzögerungen aufgrund der Arbeitsbescheinigung des Arbeitsgebes kam.
Heute hatte ich einen Brief im Briefkasten, der am 04.04.06 abgesendet wurde. Hier folgender Wortlaut:
"Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet (!) voraussichtlich am 24.02.06. Im Anschluss an das Arbeitslosengeld besteht ein Gesetzlicher Anspruch auf ALG2, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen.
... Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sie nur erhalten, wenn sie einen Antrag stellen. Ein Anspruch auf Leistungen besteht grundsätzlich nicht für Zeiten vor (!) der Antragsstellung. Um Nachteile zu vermeiden sollten sie den Antrag so schnell wie möglich, spätestens (!) aber am Tag nach dem Ende Ihres Anspruchs auf ALG schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen. Die erforderlichen Unterlagen müssen sie dann nachreichen."
Wie soll ich jetzt verfahren? Habe ich überhaupt noch Rechte auf ALG2, da mir dies nicht mitgeteilt wurde. Ich habe einen Brief bekommen, der das gleiche Datum (04.04.06) wie der ober erwähnte Brief enthält. Darin wurden mir knapp 100 Euro für den Zeitraum vom 16.02.06 bis 24.04.06 (???lol) bewilligt. Ausserdem noch einen Brief über die Beendingung meines Anspruchs. Ich bin fest davon ausgegangen ALG zu bekommen um meine Miete und VErpflichtungen zu bezahlen. Habe aber von einem erforderlichen ALG2-Antrag nichts gewusst, da ich erst mit dem Schreiben vom 04.04.06 informiert wurde.
Ich muss Miete nachbezahlen und drohe aus der Wohnung zu fliegen... Was kann ich machen...? Wieviel ALG2 steht mir zu...?! Wann kann ich es fruehestens erhalten? Bitte sagt mir was ich machen kann... Danke vielmals. Werde morgen auch auf das Amt gehen. Aber es lässt mir nunmal keine Ruhe da der Vermieter sein Geld will und es ihm relativ egal ist woher ich es bekomme!
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