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Hallo,
bin bald mit meiner Ausbildung fertig, möchte danach noch mein Abitur nachmachen. Allerdings liegen zwischen dem Abschluss der Ausbildung und dem Anfang der Schule zwei Monate. Da ich nicht genau weiss, ob es für diesen Zeitraum irgendwelche anderen Förderungen (Geld) gibt, hab ich mich vorsorglich für nach der Ausbildung arbeitslos gemeldet, aber noch nicht gesagt, dass ich dann noch zur Schule gehen möchte. Könnten Sie mir dann die Leistung verweigern, wenn sie das wüssten?
Und dürfte ich während der arbeitslosigkeit in den Urlaub (4 Tage bei den Eltern meiner Freundin) ?
Ich hoffe mir kann wer helfen.
Vielen Dank.
PS: Mit meiner Ausbildung können mir nicht viele Angebote zwecks Job gemacht werden. (Zu speziell im öffentlichen Dienst)
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