|
Länge des Arbeitslosengeldes vor 6 Jahren, 2 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Hallo, ich bin neu hier und freue mich diese Seite gefunden zu haben.
Kann mir jemand meine Frage beantworten?
Ich zum 15.08.2005 gekündigt worden, war aber zu der Zeit krank( Bandscheibenvorfall)
bis jetzt zum 09.02.2006.
Habe mich aber sofort nach der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet. Ich bin dann als Arbeits-Suchend dort geführt worden.
Jetzt nach meinem Krank sein, hat man mir gesagt, dass ich 18 Monate Anspruch auf Arbeitlosengeld habe, weil ich mich erst nach dem 01.02.2006 arbeitlos gemeldet habe. Ach ja, ich bin über 55 Jahre.
Wenn es vor dem 01.02.2006 gewesen wäre, hätten mir 34 Monate zu gestanden. Sagt man beim Arbeitsamt.
Zählt die Zeit nicht von dem Tag an, wo ich mich beim Arbeitsamt. gemeldet habe?
Es wäre nett wenn mir dieses jemand beontworten könnte.
Danke
Gruß lilevi
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Länge des Arbeitslosengeldes vor 6 Jahren, 2 Monaten
|
|
|
Hallo lilevi,
da Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach dem 01.02.06 enstanden ist durch die Krankheit, gilt für Dich leider die neue Regelung. Die Zeit die Du vorher gemeldet warst ohne Ansprüche zählen dabei nicht mit. Siehe die Regelung:
Ab 01. Februar 2006 wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt. Ausnahme bilden Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben maximal 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Bisher hatten ältere Arbeitnehmer bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld I beziehen können.
Zu dieser Regelung gibt es folgende Übergangsvorschrift:
Wenn bis zum 31.01.06 ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit einer höheren Dauer zuerkannt wurde, so sollen, beispielsweise nach einer Arbeitsaufnahme, keine Nachteile entstehen. Das heißt, der Arbeitslose erhält mindestens die Restdauer seines früher erworbenen Anspruchs. Die Übergangsregelung ist bis 31.01.2010 gültig.
|
|
Jade
|
|
|
|
|