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Folgende Situation:
Arbeitslos ab 01.03.2004 (240 Tage Anspruch)
Unfall (100% Arbeitsunfähig) somit Krankengeld ab 25.10.04 – 07.04.05.
Gearbeitet in Griechenland auf Kos Saisonarbeit 08.04.05 – 03.11.05.
Am 04.11.05 wieder Arbeitslos gemeldet, jedoch laut Agentur für Arbeit keine neue Anwartszeit, da die Zeit in Griechenland nicht berücksichtigt wird , da ausländische Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten zur Erfüllung der Anwartszeit (§123 SBG III) gemäß Art. 67 Abs. 3 EG-Verordnung 1408/71 grundsätzlich nur zulässig sind, wenn unmittelbar vor der Geltendmachung des Anspruchs in Deutschland eine Beschäftigung nachgewiesen wird, die der Versicherungspflicht zur BA unterlag.
Heißt das nun, ich muß erst wieder einen Tag in Deutschland arbeiten, damit die Zeit in Griechenland + Krankengeld (sind ja zusammen > 12 Monate Versicherungszeit) gelten und somit eine neue Anwartszeit besteht?
Oder heißt das, daß vor Griechenland Beschäftigungszeit nachgewiesen werden muß? Aber wie, man war ja krank arbeitsunfähig geschrieben!!
Bitte um Hilfe
Danke!!
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