Hallo,
ich beziehe seit fast einem Jahr noch bis zum 28.02. ALG I.
Ich bin vor kurzem umgezogen (von BaWü nach Hessen). In BaWü konnte ich in dringenden Fällen einen Vorschuss auf meine laufenden ALG I Bezüge bekommen>> Scheck über das "schon verdiente" ALG I. Diese Möglichkeit wurde von mir auch desöfteren ohne Probleme genutzt.
Mit diesem Wissen habe ich diesen Monat auch einige offene Rechnungen bezahlt (bevor ich mit ALG II nicht mehr dazu komme) und wollte nun eben einen Vorschuss holen. Tja, nun sagte mir leider die Dame, dass dies nicht möglich sei.
"Vorschuss auf laufende Bezüge hat es noch nie gegeben". Auf meinen Einwand, dass ich ja schon... kam: "Nein, das kann nicht sein."
Gut, mal die Höflichkeit dieser Dame dahingestellt, ist dem wirklich so? Ich hab jetzt nämlich das Problem, dass ich kein Geld mehr habe und mein kind auch irgendwann etwas essen möchte....?
Daher meine Frage: Gibt es wirklich keinen Vorschuss auf laufende Bezüge? Ist das nur so ne "unter der Hand Regelung"? Gibts einen Rechtsanspruch?
Danke schon mal
LG Lea