aha ! diese kur ist also ärztlicher seits nicht nur für deine tochter befürwortet und von der krankenkasse genehmigt sondern für euch beide. ich dachte zuerst du willst sie dorthin nur begleiten und während der kur in ihrer nähe sein.
das ändert einiges in meinen überlegungen.
du müsstest sodann für die zeit des kuraufenthaltes - und ggf. ein paar tage darüber hinaus - eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem hausarzt bekommen.
eine kur dient auch dazu deine arbeitsfähigkeit wieder herzustellen bzw. diese zu erhalten. hierzu bist du ja auch verpflichtet. und genau das tust du ja mit dieser rehamaßnahmne (kur).
auf den kurantritt (aufnahmetermin ) und die kurdauer hast du keinen einfluss. das entscheidet die krankenkasse (aufnahmetermin und örtlichkeit)und die dort behandelnden ärzte (kurdauer). es könnte sogar sein das die ärzte den kuraufenthalt verlängern möchten
wenn sie dies für erforderlich halten.
kurzum, es ist eine medizinisch notwendige maßnahme und hierfür kannst du nicht sanktioniert werden.
es kommt jetzt darauf an das ganze formell richtig zu beantragen und in diesem zuge gut zu begründen.
ich möchte dich hierzu gerne unterstützen habe aber noch einige detailfragen. diese alle hier abzuklären wäre etwas mühsam. bitte sende deine telenummer per mail an:
mailonym@yahoo.de ich rufe dich dann so bald möglich zurück.
gruss
luggi