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Ich würde mich mal mit der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse in Verbindung setzen. Das Arbeitsamt kann deine Arbeitslosigkeit zum 01.02.2006 nicht akzeptieren, da du ja krank bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Arbeitslosigkeit tritt erst ein wenn du wieder gesundgeschrieben bist.
Kranken- oder Verletzengeld muß die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft dir noch für 4 Wochen weiterbezahlen, auch wenn du selbst keine Beiträge an die Krankenkasse entrichtest. Wenn die Krankenkasse oder sich die Berufsgenossenschaft weigert, rege dich nicht darüber auf sondern bestehe auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, damit du klagen kannst. Anstatt dir den Ablehnungsbescheid zu schicken, werden sie dir entweder Kranken- oder Verletztengeld schicken.
Wenn du 50 Prozent arbeitsunfähig bist, ist es doppelt schwer wieder einen Arbeitsplatz zufinden, vielleicht wird man ja auch versuchen dich in Rente zu schicken.
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