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Hallo,
leider habe ich bisher kein Antwort im Netz auf mein Problem gefunden. Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Ich habe letztes Jahr nach 4 Jahren Vollbeschäftigung für 4 Monate ALG I bekommen und habe dann bei meinem alten Chef eine befristete Stelle für 1 Jahr mit wesentlich weniger Stunden angenommen, so dass ich weniger netto raus hatte als ALG. Jetzt könnte ich nochmal einen Vertrag für ein Jahr in Teilzeit bekommen, aber ich bin unsicher, was mir danach an ALG zusteht.
Laut § 131 SGB III heisst es ja: Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.
Heisst das nun, dass, wenn ich insgesamt genau 2 Jahre arbeite ich dann eben keinen Anspruch auf mein altes ALG habe? Ist es dann besser, jetzt nur einen Vertrag über 11 Monate zu machen?
Vielen Dank,
Ela
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